Zahnärzte haben in Brandenburg verschiedene Möglichkeiten, ihren Beruf auszuüben. Entweder als niedergelassener oder angestellter Zahnarzt, in Vollzeit- oder Teilzeit, in einer Berufsausübungsgemeinschaft, in einem Medizinischen Versorgungszentrum oder im öffentlichen Gesundheitsdienst. Egal, für welchen Weg Sie sich entscheiden, die Landeszahnärztekammer Brandenburg und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg unterstützen Sie bei Ihrer Wahl. Aber auch zahlreiche Landkreise, Städte und Gemeinden bieten Zahnärzten und ihren Familien bei einer Ansiedlung vielfältige Hilfestellungen. Hier vermitteln wir gern einen Kontakt.
Zahnarzt in Brandenburg
Vorbereitungsassistent
Am Anfang der Berufsausübung steht die notwendige zweijährige Vorbereitungszeit als Assistent in einer vertragszahnärztlichen Praxis für eine Zulassung zu den Gesetzlichen Krankenkassen. Nachdem an der Universität die zahnmedizinischen Grundlagen gelegt wurden, erfolgt für den approbierten Zahnmediziner die umfassende Anwendung in der Praxis – von der praktischen Umsetzung der Art des Behandelns, der Patientenführung bis zum Praxismanagement.
Berufsausübung in eigener Niederlassung
Vorteil einer Einzelpraxis ist die Freiheit der unternehmerischen Entscheidung. Ob Praxis- und Personalführung oder die Praxiseinrichtung bzw. -ausrichtung, als Inhaber fällen Sie alle wichtigen Entscheidungen selbst. Bei Urlaub oder Krankheit werden die Praxisinhaber nicht allein gelassen. Es kann ein Vertreter bestellt werden, der die Zahnarztpraxis im Namen des Praxisinhabers weiterführt.
Berufsausübung als angestellter Zahnarzt
Für ein Angestelltenverhältnis gibt es vielfältige Gründe. Nicht nur die Sicherheit spielt bei dieser Entscheidung eine wesentliche Rolle, auch familiäre Gründe können ein Entscheidungskriterium sein. Der Vorteil einer Anstellung eröffnet die Perspektive, in eine Zahnarztpraxis einzusteigen, ohne sofort den Schritt in die eigene Selbständigkeit zu gehen. In dieser Zeit werden die zahnärztlichen Fertigkeiten weiterentwickelt, zudem erhalten angestellte Zahnärzte Einblick in die organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Prozesse einer Zahnarztpraxis. Ein Angestelltenverhältnis bildet eine gute Möglichkeit, Berufstätigkeit, Kinderwunsch und Familie zu vereinbaren.
Berufsausübungsgemeinschaft
Der Begriff der Gemeinschaftspraxis wurde durch das Vertragsrechtsänderungsgesetz durch den der BAG ersetzt. Die BAG erfordert einen gemeinsamen Praxissitz mit gemeinsamer Praxiseinrichtung, Karteiführung und gemeinsam angestelltem Personal. Eine BAG von Zahnärzten mit mehreren Praxissitzen (überörtliche BAG) ist zulässig, wenn an dem jeweiligen Praxissitz verantwortlich mindestens ein Mitglied der BAG hauptberuflich tätig ist.
Praxisgemeinschaft
Eine klassische Praxisgemeinschaft ist der organisatorische Zusammenschluss mehrerer Zahnärzte zur gemeinsamen Nutzung von Praxisräumen oder Praxiseinrichtungen oder zur gemeinsamen Inanspruchnahme von Praxispersonal. Der Umfang des Zusammenschlusses ist im Rahmen des vertraglich vereinbarten Gesellschaftszwecks zu definieren. Jeder Gesellschafter führt seine Praxis eigenverantwortlich mit eigenem Patientenstamm und getrennter Praxisdokumentation.
Medizinisches Versorgungszentrum
Praxisgründungskonzept
Der Schlüssel zur erfolgreichen Selbständigkeit liegt in einer guten und strategischen Planung, dem sogenannten Praxisgründungskonzept. Dieses Konzept bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Praxisführung und beinhaltet unter anderem:
- den Standort und
die Praxisräume - die Patientenstruktur
- die notwendigen Investitionen
- die Finanzierung
- die Praxis- und Personalkosten
- die Vorsorge
- die private Lebensplanung
Wir helfen Ihnen bei allen wichtigen Fragen und beraten Sie gern.
Wirtschaftliche Vorteile einer Niederlassung in Brandenburg
Broschüre "Junge Zahnärzte"
Im Berufsleben wollen sowohl Zahnärztinnen als auch Zahnärzte ihre Kompetenzen möglichst gleichberechtigt einbringen. Darüber hinaus ist der Gedanke, neben der Praxisarbeit ausreichend Zeit für das Privatleben zu haben, wesentlicher Bestandteil in der Lebensplanung.
Eine Familie erfordert oftmals einen ebenso hohen Zeitaufwand wie das Management der eigenen Zahnarztpraxis. Die Organisation beginnt bei der Schwangerschaft und setzt sich fort bei der Erziehung eines Kindes. Der Lebens- und Praxisalltag verändert sich gravierend, so dass ein individuelles Lösungskonzept – auch für nicht kalkulierbare Zwischenfälle wie Pflege von Angehörigen – entwickelt werden muss.
In einer Einzelpraxis oder einer Praxisgemeinschaft ist eine Pause vom Berufsleben besonders gut zu durchdenken und zu planen. Mögliche Modelle für die zahnärztliche Berufsausübung sind unter anderem die Arbeit im Angestelltenverhältnis mit einer sozialen Rückendeckung oder Berufsausübungsgemeinschaften (BAGs) mit gegenseitiger Vertretung und geteilten Aufgaben.
Aus Gesprächen mit jungen Kolleginnen und Kollegen wissen wir, dass insbesondere der Gedanke an die Vereinbarkeit von Privatleben und Praxistätigkeit zu Unsicherheiten führt. Nicht nur das Thema Elternzeit, sondern auch die Pflegezeit für Angehörige wird zunehmend bedeutender. An dieser Stelle wollen wir Sie mit hilfreichen Informationen unterstützen.